Freie Werkstattwahl


Versicherungen empfehlen häufig Partnerwerkstätten.

 

Wissenswert für Sie als Kunde:

Sie sind nicht verpflichtet, diese Empfehlung anzunehmen. Als Geschädigter haben Sie freie Werkstattwahl und bestimmen selbst, welcher Werkstatt Sie Ihr Fahrzeug anvertrauen.

 

SOWA AUTOGLAS hat Kontakte zu bzw. Rahmenabkommen mit allen namhaften Versicherungen. Wir sind mit den Abrechnungsmodalitäten der einzelnen Versicherungen vertraut. Die Abwicklungen werden größtenteils online an die jeweiligen Versicherungen getätigt, allerdings ohne jedwede Rechtsberatung.

Überzeugen Sie sich selbst! Unsere Mitarbeiter kümmern sich gerne um Ihr Anliegen.